
Schutzbestimmungen
Seit 1. April 2022 gibt es keine Isolationspflicht mehr für mit Covid-19 Infizierte. Für die Schulen bedeutet dies grundsätzlich - wie im Falle von Grippe oder anderen Infekten: Wer krank ist, bleibt zu Hause, um niemanden anzustecken. Die Dienststelle Gesundheit und Sport macht auf ihrer Website Empfehlungen für positiv getestete Personen. Diese Massnahmen sollten möglichst während mind. 5 Tagen ab Symptombeginn (falls Sie keine Symptome haben: ab Testdatum) und bis mind. 2 Tage nach dem Abklingen der Symptome befolgt werden.
Trotz Aufhebung der Isolationspflicht sollen gewisse Massnahmen eingehalten werden, um die Weiterverbreitung des Virus einzudämmen:Trotz Aufhebung der Isolationspflicht sollen gewisse Massnahmen eingehalten werden, um die Weiterverbreitung des Virus einzudämmen:
- Enge Kontakte über die Infektion informieren
- Kontakte mit anderen Personen so weit wie möglich einschränken
- Bei Kontakt mit anderen Personen Maske tragen und Abstand wahren
- Je nach Verlauf der Erkrankung den Hausarzt kontaktieren
- Öffentliche Orte meiden